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Die Online-Druckerei seit 1996
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


I Allgemeines
Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Durch die erstmalige Zusendung, spätestens mit Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
Änderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung mit uns.

II Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote können bis zur Annahme durch den Besteller von uns jederzeit widerrufen werden.
Angebote/Bestellungen des Bestellers werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Auslieferung der Liefergegenstände rechtsverbindlich. Der Besteller ist an seine Bestellung gebunden.
Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden.
Kosten, die durch nachträglich vom Besteller veranlasste Änderungen bedingt sind, insbesondere auch ein hierdurch verursachter Fertigungsstillstand, trägt der Besteller. Auch die Kosten, die bei Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber entstehen, auch Verwaltungskosten, gehen zu Lasten des Bestellers.
Verbindlich für die Ausführung und Lieferung des Auftrages ist nur der schriftliche Auftrag des Bestellers oder ? bei anderweitiger Auftragserteilung ? unsere Auftragsbestätigung.

III Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten ab Werk und zuzüglich der jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll etc. werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Preise gelten für die Dauer von vier Monaten ab Zustandekommen des Vertrages. Bei längerer, von uns nicht zu vertretener Lieferfrist, gelten die dann gültigen Preise. Wir sind berechtigt, einen angemessenen Vorschuss von bis zu 75 % des Auftragsvolumens zu verlangen. Die Rechnungen sind im Regelfalle bei Abholung oder Lieferung sofort ohne Abzug fällig. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich per Bar-Nachnahme.

IV Zahlungsverzug
Im Verzugsfall haben wir das Recht, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach §288 BGB zu berechnen. Der Besteller ist nicht berechtigt, mit Forderungen gegenüber uns aufzurechnen. Wenn die Erfüllung des Zahlungsanspruches nach Vertragsabschluß durch Liquiditätsschwierigkeiten des Bestellers gefährdet ist, können wir eine sofortige Zahlung aller offenen, auch der etwaig noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Außerdem können wir noch nicht gelieferte Ware zurückhalten und die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen einstellen, sofern nicht ein Vorschuss in voller Höhe des konkreten Auftragvolumens geleistet wird. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Besteller trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

V Lieferfristen und -termine
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand auf den Weg gebracht oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Für ein Verschulden unserer Lieferanten stehen wir nicht ein. Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, muss uns der Besteller zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist gewähren. Höhere Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen sowie unvorhersehbare Lieferschwierigkeit unserer Lieferanten führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist.
Der Käufer/Auftraggeber als auch wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit darüber hinaus aus einem der vorstehenden Gründe mehr als drei Monate beträgt.
Dem Käufer/Auftraggeber stehen sonstige und weitergehende Ansprüche bei Überschreitung der Lieferfrist nicht zu. Lieferfristen und -termine gelten, sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten.

VI Gefahrübergang
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes oder einer Lieferverzögerung mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Versandbeauftragten oder Abholer auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort erfolgt und/oder wenn wir die Frachtkosten tragen und/oder wir den Versand selbst durchführen.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

VII Annahmeverzug
Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Hierzu kann sich auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedient werden.
Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens jedoch 25,- _ zu zahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer gefordert werden.
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, sind wir trotzdem berechtigt, von ihm den vollen Kaufpreis zuzüglich der entstandenen Kosten zu fordern.

VIII Eigentum, Urheberrecht
Die von uns zur Herstellung eingesetzten Druckträger, Filme, Stanzen und ähnliche Gegenstände bleiben in unserem Besitz und Eigentum, auch wenn sie besonders berechnet und nicht geliefert werden. Ebenso bleibt das Copyright für von uns erstellte Layouts bei uns, sofern keine andere Regelung getroffen wird.
Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und andere Rechte geistigen Eigentums verletzt werden. Der Besteller stellt uns diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung vorbehaltlos frei.

IX Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenstand bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach Mahnung den Liefergegenstand abzuholen, der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

X Beanstandung
Der Besteller ist verpflichtet, die zur Korrektur erhaltenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich auf Ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Die mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Mängel auf den Besteller über. Gleiches gilt für sonstige Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Herstellung bzw. zum Versand.
Stellt der Kunde uns eigene Dateien zum Druck, sind wir nicht zur Überprüfung der Drucktauglichkeit verpflichtet und übernehmen keine Haftung für das Druckergebnis, soweit es die Datei betrifft. Die Dateien müssen die Spezifizierungen unseres Merkblattes "Datenformate" erfüllen.
Alle Standarddrucksachen werden auf Vier- bzw. Sechs- oder Achtfarben-Offsetdruckmaschinen in Sammelbögen gedruckt. Die so gefertigten Drucksachen gelten als Massendrucksache und unterliegen anderen Qualitätsmaßstäben als Einzeldrucksachen. Die Qualität einer Einzeldrucksache kann nur in Einzeldruckformen erreicht werden.
Bei Druck auf Sammelbögen ist infolge der schnellen Abwicklung kein Proof möglich. Farben und Formate werden nach Mittelwerten gefahren.

Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht und hinreichend spezifiziert werden.
Bei begründeter Mängelrüge und beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften können wir nach unserer Wahl einen Nachbesserungsversuch vornehmen oder eine Ersatzlieferung leisten.
Ansprüche auf Ersatz von Schäden, welche nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mängelfolgeschäden), sind ausgeschlossen.
Mehr und Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflagen können nicht beanstandet werden.

XI Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse ist Regensburg. Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Regensburg vereinbart.


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GF: Manfred Vennes
Wim Klingler
Bischof-von-Henle-Str. 2a
93051 Regensburg
Tel.: 09 41 / 58 40 80
Fax: 09 41 / 58 40 8-29
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